So radeln Kinder richtig

Auch im Herbst können Radtouren mit Kindern schöne Erlebnisse bieten. Aber was gilt für kleine Radler? Ab wann dürfen sie fahren und am Straßenverkehr teilnehmen?

Kindersitze und Lastenfahrräder sind beliebte Transportmittel für die Kinder radelnder Eltern. Spätestens mit sieben Jahren müssen die Kleinen dann laut Straßenverkehrsordnung (StVO) aber auf ein eigenes Rad umsatteln. Eine Ausnahme gilt für Kinder mit Behinderungen. Meist sind Kinder zwischen drei und vier in einem Alter, in dem sie selbstständig Fahrradfahren lernen können. Dabei sollten Eltern unbedingt auf eine sichere Umgebung achten, zum Beispiel einen leeren Parkplatz. Um den Straßenverkehr alleine zu bewältigen ist es empfehlenswert, bis etwa zum achten Lebensjahr zu warten.
Erst dann besitzen die meisten Kinder die Fähigkeiten, Gefahren und Situationen einschätzen zu können. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu allerdings nicht.

Eltern haben Aufsichtspflicht

Bis zum achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg oder einem baulich abgetrennten Radweg fahren. Zwischen acht und zehn Jahren können sie den Gehweg, den Radweg oder die Fahrbahn sowie darauf aufgemalte Radfahr- oder Schutzstreifen benutzen. Für ältere Fahrradfahrer ist der Gehweg tabu. Kinder haften bis sieben Jahre nicht für Schäden, die sie verursachen. Danach können sie bzw. die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden. Ob und in welcher Form Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, hängt vom Alter und der Entwicklung des Kindes und der jeweiligen Situation ab. Eine Privathaftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung schützen vor hohen Schadenzahlungen.

Quelle: Ergo Rechtsschutz

Kontakt

H. Griebel & Co. GmbH
Bismarckallee 51
22926 Ahrensburg

Tel.: 04102-897070
Fax: 04102-8970717

E-Mail: info@griebel.de

Neuigkeiten