Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung schützt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihrem Beruf nachzugehen und so für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Die gesetzliche Absicherung

Wenn Sie Jahrgang 1961 oder jünger sind, erhalten Sie im Falle des Falls keine Berufsunfähigkeitsrente mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Kasse zahlt lediglich eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, und die auch nur dann in voller Höhe, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Können Sie zwischen 3 und 6 Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen, erhalten Sie nur die halbe Rente – es sei denn, der allgemeine Arbeitsmarkt ist für Sie verschlossen. In diesem Fall würde dann auch die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Notwendigkeit der privaten Vorsorge

Die gesetzliche Versorgung über die Erwerbsminderungsrenten ist finanziell nicht nur nicht üppig, hinzu kommt, dass die medizinischen Hürden, die vor dem Bezug der Erwerbsminderungsrente zu nehmen sind, hoch sind. Letztlich steht bei der Beurteilung der Erwerbsminderung nur die Frage im Vordergrund, in welchem zeitlichen Rahmen Sie noch berufstätig sein können. Berufserfahrung und Qualifizierung spielen bei der Beurteilung keine Rolle.

Daher ist es umso wichtiger, das Risiko „Berufsunfähigkeit“ privat abzusichern. Sofern Sie sich dazu in jungen Jahren entschließen können, zahlen Sie vergleichsweise geringe Beiträge. Und auch gesundheitlich stimmt meist noch alles. Das kann entscheidend sein, denn mit einer ernsthaften Erkrankung erhalten Sie oft keinen privaten Berufsunfähigkeitsschutz mehr, oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen.

Hinweis: Beamte stolpern öfter über den Begriff der Dienstunfähigkeitsversicherung. Dahinter verbirgt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren persönlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln, empfehlen Ihnen den passenden Anbieter und lassen Sie auch im Versicherungsfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.

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