Hobby-Sportler mit Schutz - extrem versichert
Das Verschweigen von Extremsportarten beim Versicherungsabschluss kann riskant sein. Immerhin: Die Krankenversicherung zahlt in jedem Fall.
Hobby-Sportler in Deutschland sind oft nicht ausreichend versichert. Sie investieren gerne größere Summen in Sportgeräte und Equipment, riskieren bei einem Unfall aber unter Umständen Teile ihres Vermögens oder gefährden die finanzielle Absicherung der Angehörigen. Am dramatischsten können die Folgen bei Unfalltod oder Berufsunfähigkeit sein. Denn wenn die Versicherungsgesellschaft herausfindet, dass der Kunde bei Vertragsabschluss ein Sonderrisiko verschwiegen hat, braucht sie unter Umständen nicht die volle Leistung zu erbringen. Das gilt insbesondere, wenn ein bei der Antragstellung gezielt abgefragtes Risiko absichtlich nicht angegeben wird. Zumindest ist ein Konflikt mit dem Versicherer im Leistungsfall sehr wahrscheinlich.
Also: Leidenschaften wie Wildwasser-Rafting, Drachen- und Gleitschirmfliegen, Tauchen oder Triathlon immer ehrlich und vollständig angeben. Wichtig ist eine genaue Klärung mit dem Versicherer, welches Hobby welche vertraglichen Folgen hat und ob alle Risiken durch die Police abgedeckt sind. Der Nachteil der Ehrlichkeit: Der Versicherer kann einen Risikozuschlag auf den Beitrag nehmen oder die Leistungen bei einem Extremsport-Unfall ausschließen. Beim Abschluss einer Unfallversicherung müssen Flugsportler und Teilnehmer an Autorennen in den meisten Fällen einen Zusatzbeitrag entrichten.
Umfassend, also ohne Ausschluss-Risiko oder teure Risikoprämien, sind in der Regel die Liebhaber von Massensportarten wie Joggen, Fußball, Schwimmen oder Nordic Walking versichert. Hier tummelt sich die große Mehrheit der sportbegeisterten Deutschen – aber deshalb noch lange nicht risikolos. Denn Fitness-Junkies, die übermotiviert und schlecht trainiert ihren Körpern zu viel zumuten, landen nicht selten zunächst beim Arzt. Da ist es beruhigend zu wissen, dass niemand Nachteile bei der Gesundheitsversorgung zu befürchten hat. Weder der Massen- noch der Extremsportler. Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung sind Sportunfälle gedeckt, ob es sich nun um Volkssport oder Extremsport handelt. Auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in der Regel gesichert.
Bei der Absicherung Existenz bedrohender Risiken empfiehlt es sich immer, einen unabhängigen Versicherungsmakler hinzuzuziehen. Er kennt sich im Kleingedruckten der Versicherer bestens aus und klärt im Zweifel, welche Auswirkungen diese oder jene Sportart auf den benötigten Versicherungsschutz hat.
Kontakt
H. Griebel & Co. GmbH
Bismarckallee 51
22926 Ahrensburg
Tel.: 04102-897070
Fax: 04102-8970717
E-Mail: info@griebel.de