Kein Geld verschenken: Riester-Zulagen beantragen

Die Riester-Rente war und ist - angesichts eines vergleichsweise hohen bürokratischen Aufwands und aktuell aufgrund der niedrigen Zinsen - umstritten.

Dank der staatlichen Förderung sind diese Verträge dennoch für viele lukrativ. Zur Erinnerung: Verschiedene Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung haben dazu geführt, dass die Höhe der gesetzlichen Rente für künftige Rentner sinkt. Quasi als Ausgleich dafür sollte ab 2001 die Riester-Förderung Erwerbstätige animieren, privat ergänzend für den Ruhestand vorzusorgen. Erreicht werden soll dies über verschiedene Zulagen sowie eine steuerliche Förderung. Vorsorgende können sie einstreichen, wenn sie selbst bestimmte Eigenleistungen erbringen. Die volle Förderung in Höhe von derzeit 174 € bekommt, wer 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens (aber maximal 2100 €) in den Riester-Vertrag einzahlt. Darüber hinaus gibt es Kinderzulagen – bis zu 300 € je Kind. Steuern fallen erst bei Auszahlung der Rente an.

Wichtig ist, sich die jährlichen Zulagen zu sichern. Wer seinen Produktanbieter nicht damit beauftragt hat, muss bis Ende eines Jahres selbst aktiv werden und den Zulagenantrag bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Zwei Jahre bleiben dafür Zeit: Bis spätestens zum 31.12.2020 müssen die Zulagen für das Jahr 2018 beantragt werden.

Kontakt

H. Griebel & Co. GmbH
Bismarckallee 51
22926 Ahrensburg

Tel.: 04102-897070
Fax: 04102-8970717

E-Mail: info@griebel.de

Neuigkeiten